Häufig gestellte Fragen


 

Arbeitgeber ist stets das Zeitarbeitsunternehmen. Mit diesem schließen Sie Ihren Arbeitsvertrag und von diesem erhalten Sie auch ihren Lohn. Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die hieraus für beide Seiten entstehenden Rechte und Pflichten ist im Bereich der Zeitarbeit genauestens gesetzlich durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG) geregelt.

Selbstverständlich. Die Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist im Grunde genommen eine ganz normale Beschäftigung, d.h. sie werden auch als Leiharbeitnehmer bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angemeldet und entrichten hierfür - wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch - Beiträge.

Arbeitgeber ist stets das Zeitarbeitsunternehmen. Mit diesem schließen Sie Ihren Arbeitsvertrag und von diesem erhalten Sie auch ihren Lohn. Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die hieraus für beide Seiten entstehenden Rechte und Pflichten ist im Bereich der Zeitarbeit genauestens gesetzlich durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG) geregelt.

Auf diese Frage ist keine allgemeine Antwort möglich, da dies sehr von den jeweiligen Umständen des Einsatzes abhängt. Sowohl im Interesse des Entleihers als auch im Interesse des Leiharbeitnehmers handelt es sich in der Regel jedoch um längerfristige Einsätze.

Auch auf diese Frage ist keine allgemeine Antwort möglich. Viele Leiharbeitnehmer nutzen die Möglichkeit der Zeitarbeit nur für einen beschränkten Zeitraum, um in einem Unternehmen Berufserfahrung zu sammeln oder einen ersten Eindruck von einem Unternehmen zu gewinnen. Andere Leiharbeitnehmer arbeiten über Jahre, ja sogar Jahrzehnte mit einem Zeitarbeitsunternehmen zusammen und schätzten die Vorteile, die ihnen die Zeitarbeit bietet. Es kommt also auf Sie an, was Sie wollen.

Viele Kunden von uns schätzen unsere jahrelange Kompetenz im Bereich der Personalauswahl. So haben schon viele Bewerber die Möglichkeit bekommen, in einem Unternehmen tätig zu werden, bei dem eine eigene Bewerbung vermutlich keinen Erfolg gehabt hätte. Nutzen Sie Ihre Chance durch den Einsatz als Leiharbeitnehmer neue Erfahrungen zu sammeln und möglicherweise von einem Unternehmen übernommen zu werden. Viele Entleiher sehen Zeitarbeit als Möglichkeit für eine risikolose Vorauswahl ihrer neuen Mitarbeiter.

Im Prinzip ist Zeitarbeit für jedermann geeignet. Vom ungelernten Helfer über Facharbeiter bis hin zu Ingenieuren. Zeitarbeitsunternehmen vermitteln nahezu alle denkbaren Qualifikationen. Im Zweifel fragen Sie einfach bei uns nach. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Da sich das Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften richtet, steht Ihnen als Leiharbeitnehmer auch ein normaler Urlaubsanspruch zu.

Auch hier gelten die normalen gesetzlichen Regeln. Es entstehen Ihnen aus Ihrer Eigenschaft als Leiharbeitnehmer somit keine Nachteile.

Nur seriös arbeitende Unternehmen können sich auf Dauer in diesem Markt halten. Ein anderer Hinweis auf die Seriosität eines Unternehmens ist der Besitz einer Erlaubnis zu Arbeitnehmerüberlassung. Der Betrieb eines Zeitarbeitunternehmens bedarf einer Erlaubnis durch das zuständige Landesarbeitsamt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Zeitarbeitsunternehmen wird von den zuständigen Behörden regelmäßig überwacht. Nur einem Unternehmen,das die gesetzlichen Vorschriften einhält, wird vom Landesarbeitsamt eine Erlaubnis erteilt.